Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Allgemeines zur Organspende
in Kooperation mit dem St. Marien-Hospital Lüdinghausen
Wir alle können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt werden. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich. Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, was ist das eigentlich? Wie funktioniert die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann?