Tagesfahrten und Studienreisen

    Reisebedingungen

    Bei den Studienfahrten tritt der VHS-Kreis Lüdinghausen nicht als Veranstalter, sondern nur als Vermittler auf, d. h. alle Leistungen dieser Reise werden durch Fremdunternehmen erbracht. Vertragspartner der Teilnehmenden bei diesen Studienfahrten ist nicht die Stadt Lüdinghausen als Träger des VHS-Kreises, sondern das Fremdunternehmen. Anmeldungen zu diesen Fahrten sind jedoch nach wie vor über die Volkshochschule möglich.
    Für Fahrten, bei denen der VHS-Kreis Lüdinghausen als Veranstalter auftritt, gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Reisevertragsgesetz).
    Bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, die Reise kurzfristig abzusagen. Kleine organisatorisch bedingte Änderungen bei der Planung und Durchführung der Fahrten bleiben vorbehalten.
    Bitte beachten Sie: Bei Studienfahrten und Exkursionen gelten gesonderte Abmeldefristen, die je nach Reise variieren und sich nach den jeweiligen kostenfreien Stornoterminen richten.
    Bei Exkursionen, Opern- und Studienfahrten werden keine Ermäßigungen gewährt.
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