In Frieden und Freiheit leben Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik
Artikel 87a unseres Grundgesetzes bestimmt: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Angesichts eines bedrohlichen Krieges in Europa und der instabilen sicherheitspolitischen Weltlage soll dargestellt werden, wie der Auftrag des Gesetzgebers zur Verteidigung unseres Landes durch die Streitkräfte heute erfüllt werden kann. 75 Jahre nach Gründung unseres Staates wird daran erinnert, wie es zur sog. Wiederbewaffnung nach dem Kriege kam und wie sich die Bundeswehr im Verband der Nato in einer sich permanent wechselnden Weltlage entwickelt hat. Dabei wird die Einstellung unserer Bürger zu verteidigungspolitischen Fragen mit in den Blick genommen.
In drei Vortragsveranstaltungen werden folgende Themen behandelt:
I. Die politische Konstellation nach dem Ende des 2. Weltkrieges und die Entwicklung in Europa bis 1948. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 und die Debatte über die sogenannte Wiederbewaffnung. Die Verteidigungsplanung im Rahmen des Bündnisses Nato und die Entscheidung für eine Wehrpflichtarmee.
Der Referent war 38 Jahre Soldat der Bundeswehr und als Offizier sowohl Truppen-Kommandeur in der Wehrpflichtarmee, als auch Mitarbeiter im BMVg und in internationalen Stäben. Als junger Offizier informierte er schon als Jugendoffizier in verschiedenen Schulen über den Auftrag der Bundeswehr und die Verteidigungspolitik der Bundesrepublik.