Schwere Themen – leichter erklärt Allgemeines zur Organspende, zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
in Kooperation mit dem St. Marien-Hospital Lüdinghausen
Die Frage nach der eigenen Bereitschaft, nach dem Tod Organe und Gewebe zu spenden, ist sehr persönlich und für viele nicht einfach zu beantworten, schließlich ist das Thema eng mit dem eigenen Tod und dem anderer Menschen verbunden. Es löst daher häufig Unsicherheit und Ängste aus. Umso wichtiger ist es, Vor- und Nachteile zu diskutieren und Meinungen auszutauschen. Und was ist, wenn wir unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können? In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss der (mutmaßliche) Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt werden. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich. Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, was ist das eigentlich? Die Referentin Dr. med. Judith Hoppe ist Oberärztin im St. Marien-Hospital, Fachärztin für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Klinische Akut- und Notfallmedizin und Transplantationsbeauftragte.