Nachbarschaftshelfer*innen sind in der Pflege behilflich und können im häuslichen Kontext die Pflege unterstützen. Dies ist in der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVo) geregelt. Die Verordnung besagt, dass Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, monatlich 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Weitergabe an Nachbarschaftshelfer*innen zur Verfügung stehen. Wer Nachbarschaftshelfer*in werden möchte, kann in diesem Pflegekurs neben den einschlägigen rechtlichen Regelungen insbesondere Grundkenntnisse zu den unterschiedlichen Krankheitsbildern, den Versorgungsmöglichkeiten und zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen erlangen. Inhalte dieses Kurses sind u. a.:
- Was ist Nachbarschaftshilfe?
- AnFöVo Basiswissen
- Häufige Krankheitsbilder und Beeinträchtigungen
- Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen
- Sprachliches Handeln mit dementiell oder psychisch erkrankten Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten
- Nähe / Distanz zum Pflegedienst und Familie
- Grundhaltung gegenüber Pflegebedürftigen
- Bedürfnisse Pflegebedürftiger und Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
- Verhalten im Notfall
- Einblicke in Zivil- und Sozialrecht, z. B. zu den Themen Versicherungen, Steuern und Leistungen der Pflegeversicherungen
- Möglichkeit des Erfahrungsaustausches
Das Kursangebot findet in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz sowie der AOK NORDWEST statt und ist für die Kursteilnehmenden kostenfrei.
Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis über die Ableistung des Pflegekurses, welcher bei der Pflegeversicherung des Hilfsbedürftigen eingereicht werden kann.