Pflegefall – was tun?

Bildquelle: Jörg Krause Zimmermann

Bei einem so sensiblen Thema wie der Absicherung im Pflegefall steht Ihnen Rechtsanwalt Markus Karpinski von der Kanzlei für Pflegerecht zu allen Fragen zu diesem Thema Rede und Antwort. Wie zum Beispiel: Welcher Pflegebedürftigkeitsbegriff gilt heute?  Wie viel meines Einkommens darf ich als Ehegatte oder Kind des Pflegebedürftigen für meinen eigenen Bedarf behalten? Welche Teile meines Vermögens muss ich für den Unterhalt meiner Eltern einsetzen? Zählt mein Eigenheim zum Schonvermögen? Müssen in den letzten 10 Jahren erhaltene Geschenke zurückgegeben werden? Was sind die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung? Was kann man tun, wenn die Pflegeversicherung einen Antrag auf Leistungen verweigert? Diese u. a. rechtlichen Themen werden anhand von praktischen Fällen so veranschaulicht, dass sie für jedermann leicht nachvollziehbar sind. Das Seminar gibt so eine wichtige Hilfe im Umgang mit der Pflegeversicherung, dem Medizinischen Dienst und dem Sozialamt. 



1 Abend, 25.03.2026
Mittwoch, 19:00 - 21:00 Uhr
1 Termin(e)
Mi 25.03.2026 19:00 - 21:00 Uhr Tenne, EG
Markus Karpinski
10313-L
Kursgebühr: 15,00 €

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