Reisebedingungen
Bei den Studienfahrten tritt der Volkshochschulkreis Lüdinghausen nicht als Veranstalter, sondern nur als Vermittler auf, d. h. alle Leistungen dieser Reisen werden durch Fremdunternehmen erbracht. Vertragspartner der Teilnehmer bei diesen Studienfahrten ist nicht die Stadt Lüdinghausen als Träger des Volkshochschulkreises, sondern das Fremdunternehmen. Anmeldungen zu diesen Fahrten sind über die Volkshochschule möglich.
Für einzelne Tagesfahrten, bei denen der Volkshochschulkreis Lüdinghausen als Veranstalter auftritt, gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Reisevertragsgesetz).
Bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, die Reise kurzfristig abzusagen. Kleine organisatorisch bedingte Änderungen bei der Planung und Durchführung der Fahrten bleiben vorbehalten.
Bitte beachten Sie: Bei Studienfahrten und Exkursionen gelten gesonderte Abmeldefristen, die je nach Reise variieren und sich nach den jeweiligen kostenfreien Stornoterminen richten.
Bei Exkursionen, Opern- und Studienfahrten werden keine Ermäßigungen gewährt.